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Unsere Kanzlei

Wir bieten Ihnen individuelle anwaltliche Beratung in unserer Kanzlei während unserer Sprechzeiten oder mit Terminvereinbarung.

 

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns über Ihre Angelegenheit bereits vorab kurz informieren.

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So können wir Ihnen mitteilen, welche Unterlagen benötigt und welche Kosten entstehen werden.

 

Telefon- und Onlineberatung, geht das?

 

Ja! Nach unserer Erfahrung können einige Sachen- und  Rechtsfragen bereits per Telefon- bzw. Online-Beratung geklärt werden. 

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Die erforderlichen Unterlagen können Sie uns schnell und unproblematisch per eMail, Fax oder Post zukommen lassen.

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1. Erstkontakt

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In einem telefonischen Erstgespräch oder einer eMail schildern Sie uns kurz den Sachverhalt Ihres Falles.

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2. Angebot

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Bei diesem ersten Kontakt erläutern wir Ihnen den weiteren Ablauf.

Wir  erklären Ihnen Inhalt und Umfang unserer Beratung, die Höhe der zu  erwartenden Kosten und die entsprechenden Zahlungsmodalitäten.

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3. Zusendung der Unterlagen

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Nach Zusendung Ihrer Unterlagen werden diese  von uns gesichtet und ausgiebigen geprüft. Dadurch wird eine  ausführliche Rechtsberatung ermöglicht.

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4. Beratung

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Nach der Überprüfung werden wir uns bei Ihnen  melden und ein Beratungsgespräch führen bzw. einen Termin für ein  Beratungsgespräch vereinbaren.

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5. Entstehung von Kosten?

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Der Erstkontakt begründet noch kein Mandatsverhältnis.


Kosten entstehen erst mit der anwaltlichen Beratung nach Eingang Ihrer Unterlagen.

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HONORAR

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Als Rechtsanwälte sind wir bei unseren Honoraren an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden.


Bei Vertretungen vor Gericht müssen Rechtsanwälte mindestens die im RVG festgelegten Gebühren in Rechnung stellen.

Sie dürfen kein Honorar vereinbaren, die diese Gebühren unterschreiten.

Seit 01.07.2006  ist es erlaubt, außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens eine gesonderte Gebührenvereinbarung zu treffen.

Rechtsanwaltshonorar

Die konkrete Honorargestaltung vereinbaren wir jeweils individuell mit dem Mandanten.
Hierbei sind Stunden- bzw. Tagessätze, Pauschalhonorare aber auch die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz unter Berücksichtigung des Streitwertes möglich.

In einem ersten Gespräch werden stets die zu erwartenden Kosten angesprochen.

Ebenso informieren wir Sie über die Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Anträge dazu finden Sie unter "Formulare/Downloads" auf unserer Seite.


Beratungsvertrag mit unserer Rechtsanwaltskanzlei aus Halle (Saale)

Sollten Sie eine dauerhafte Beratung Ihres Unternehmens wünschen, können Sie mit uns auch einen Beratungsvertrag abschließen.
Mit dem vereinbarten monatlichen Pauschalhonorar sind dann alle vereinbarten außergerichtlichen Leistungen unserer Kanzlei abgegolten.

Juristische Probleme können so bereits außergerichtliche Lösungen finden.

Gerichtliche Auseinandersetzungen, die weitere Kosten verursachen würden, können durch eine kontinuierlichen juristische Beratung verhindert werden.

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